Basler Appell

 

Biobanken 

  • Probensammlungen (Datenbanken) menschlicher Körpersubstanzen wie Gewebe, Zellen, Blut, Organe, Urin und DNA 
  • Proben lagern in Universitäten, privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen, Spitälern, Arztpraxen, Blutbanken
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Grundlegendes

Durch die Nutzung von Biobanken verspricht sich die medizinische Forschung die Verbesserung des Wissens über molekulare Grundlagen von Krankheiten, ein besseres Verständnis der Ursachen einer Krankheit, aber auch mehr Wissen über unterschiedliche Reaktionen von PatientInnen auf Wirksubstanzen sowie neue medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten. Die genetischen oder biologischen Daten können mit den persönlichen Daten einer Person zusammengeführt werden.

Eine Biobank kann einige hundert Proben in einem Labor oder die genetischen Daten der Bevölkerung eines ganzen Landes umfassen. Die Tendenz zur Erfassung grosser Teile der Bevölkerung ist erkennbar. So werden immer mehr Daten angehäuft, auf die dann zugegriffen werden kann, wie ein zentrales Krebsregister, ein Register über Herz-Kreislauferkrankungen oder Zwillingsregister.

Probleme

Die Anhäufung von Daten bedeutet die zunehmende Kontrolle über einzelne Krankheitsbilder oder über Gruppen von Menschen, die bestimmte Merkmale aufweisen. Das Missbrauchsrisiko steigt mit der zunehmenden Datenmenge. Besonders genetische Daten sind sehr sensibel, da sie nicht nur für die betroffene Person selbst von Belang sind, sondern auch für Eltern, Geschwister oder Kinder (s. auch Gentests).

Ungeklärt ist meist, wer Zugriff auf diese Daten hat und damit Einblick nehmen kann. Allein in Spitälern fallen täglich Proben für histologische Untersuchungen an oder werden bei Operationen entnommen. Sie dienen der Abklärung über die Krankheitsursache oder den Verlauf. Anschliessend können sie aber auch auf ihre genetischen Komponenten hin untersucht und für Forschungsprojekte genutzt werden.

In Blutbanken lagern millionenfach Proben von SpenderInnen, die von den Betreibern zum Teil an Forschungseinrichtungen verkauft werden. Die betroffenen Personen wissen davon meist nichts.

Gutes Geld wird auch mit Nabelschnurblut gemacht. Seit mehr als zehn Jahren existieren Firmen, die die Einlagerung von Nabelschnurblut in Blutbanken gegen Entgelt anbieten. Das Nabelschnurblut soll zur Gewinnung von Stammzellen dienen.

Zentrales Problem der Biobanken ist die Zustimmung der Betroffenen. Meist bleibt die genaue Verwendung einer entnommenen Probe oder die mögliche Weiterverwendung für ein Forschungsprojekt offen. Zwar ist Konsens, dass Daten einer Person nur mit deren Einwilligung verwendet werden dürfen, meist ist die Reichweite einer Einwilligung aber nicht klar. Eine strenge Regelung des Schutzes dieser Daten ist daher dringend erforderlich.

Situation in der Schweiz

In der Schweiz geht man von etwa einer Million gelagerten Gewebeproben aus. Allein in der Pathologie fallen täglich tausende Proben an, deren Weiterverwendung nicht ausgeschlossen ist. Es gibt keine Bestandesaufnahme, wer wo über welche Daten verfügt. In der Schweiz gibt es keine expliziten gesetzliche Regelung über die Lagerung und Verwendung von Material aus Biobanken. Auch mit dem aktuell diskutierten Humanforschungsgesetz wird der Bereich nicht geregelt, obwohl dies in einer früheren Fassung vorgesehen war.

Um das Problem der nichtvorhandenen Einwilligung zu lösen, hat die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (samw) nun Vorschläge für eine Generaleinwilligung der betroffenen Personen gemacht. PatientInnen sollen an Orten, wo ihnen Gewebe oder Körpersubstanzen zu diagnostischen Zwecken entnommen werden, gleich auch in die Weiterverwendung über das Material einwilligen und auf alle Rechte verzichten. Die Generalvollmacht soll über den Tod hinaus gelten.


Geltendes Recht

  • Datenschutzgesetz (> pdf)
  • gesetzlich nicht verbindliche Leitlinien der Schweizer Akademie der Medizinischen Wissenschaften samw (> pdf)
  • Einwilligungserklärung für PatientInnen, Musterreglemente für Biobanken (> samw)

Hintergrundinformation

«Biobanken», Broschüre zum Thema (> pdf)

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Waren Sie schon mal beim Arzt? Ja sicher. Hat man Ihnen dort Blut entnommen oder wurden Sie gar bereits operiert? Vielleicht. Haben Sie sich je gefragt, was mit Ihren Blutproben oder Gewebeteilen passiert?

Ob zur Diagnostik, vor oder während einer Operation, für Gentests oder im Rahmen klinischer Studien – stets werden Körpersubstanzen wie Blut und Gewebe benötigt. Was vielen PatientInnen nicht klar ist: Entnommene Proben werden nach der Untersuchung nicht automatisch entsorgt oder vernichtet. Vielmehr werden sie häufig zu wissenschaftlichen und kommerziellen Zwecken weiter verwendet.

Auf diese Weise sind weltweit schon hunderte Biobanken entstanden. Diese Institutionen sind wertvolle Ressourcen für Pharmafirmen und Wissenschaft, die aus dem Vollen schöpfen können. Je mehr Informationen in Biobanken gespeichert sind und je stärker Biobanken miteinander vernetzt werden, desto umfassender und auch präziser sind die Krankheits- aber auch Personen-«Profile», die je nach Fragestellung aus den Datenbergen herausgeschält werden können.

Weder ist klar, wie viele Biobanken weltweit existieren, noch weiss man, wer bereits wo und in welcher Form registriert ist. Dieses Problem existiert nicht nur bei Biobanken, sondern bei Datensammlungen jeglicher Art. Ob im Warenhaus via Kundenkarte oder etwa mittels Fingerabdruck für den Zugang zum Schwimmbad, überall hinterlassen wir Datenspuren.

Das Ziel müsste sein, möglichst wenig solche Spuren zu hinterlassen. Und um zu erfahren, ob man selber bereits irgendwo erfasst ist, kann man sich an den jeweiligen Datensammler beziehungsweise an den Inhaber der Biobank wenden. Laut Schweizer Gesetz hat jede Person ein Auskunftsrecht – dieses muss jedoch in Anspruch genommen werden.

Fragen wir also doch einfach einmal nach: Beim nächsten Besuch unseres Hausarztes wollen wir es wissen! Was geschieht mit meinem Blut, mit meinen Körpersubstanzen, mit meiner Speichelprobe, wenn diese zur Diagnose nicht mehr gebraucht werden? Nur wer kritisch bleibt und nicht locker lässt trägt dazu bei, dass die Grundsätze des Datenschutzes auch wirklich eingehalten werden.

Vorstand Basler Appell gegen Gentechnologie

> «Biobanken», Broschüre zum Thema (pdf) – oder gratis auf Papier anfordern