Verfahren
Nach einer Hormonstimulation werden der Frau durchschnittlich 12 bis 14 Eizellen entnommen und künstlich befruchtet. Zur Durchführung einer PID braucht man 8 bis 12 Embryonen. Dem Embryo werden am dritten Tag nach der Befruchtung, er ist nun im 4-10 Zellstadium, 1 bis 2 Zellen entnommen und auf genetische oder chromosomale Auffälligkeiten untersucht. Nur jene Embryonen, die keine Auffälligkeiten aufweisen, werden in die Gebärmutter der Frau implantiert, der Rest wird vernichtet.
Mittels PID können individuelle Risiken für genetisch bedingte Krankheiten identifiziert werden. Darunter fallen Zystische Fibrose, Thalässemie, Hämophilie A, Muskeldystrophie Duchenne und eine Reihe anderer Gendefekte.
Diagnostiziert werden können aber auch Veranlagungen für spät manifeste Erkrankungen. Trägt eine Frau beispielsweise das BRCA1-Gen in sich, steigt ihr Risiko für Brustkrebs - allerdings nur für eine bestimte Art, die etwa fünf Prozent aller Brustkrebsfälle ausmacht. Ein weiblicher Embryo als Träger des Gens kann so aussortiert werden.
PID dient zunehmend auch dem Aufspüren von chromosomalen Abweichungen, die das Einnisten des Embryos in die Gebärmutter und das Austragen des Fötus negativ beeinflussen. So hofft man, die Schwangerschaftsraten nach einer künstlichen Befruchtung zu erhöhen.
Mit dem Gen-Check am Embryo kann auch das Geschlecht des Embryos bestimmt werden – nicht nur aufgrund geschlechtsgebundener Erbkrankheiten sondern auch, um das Wunschgeschlecht des Embryos auszuwählen. «Social-Sexing» oder «Family-Balancing» wird inzwischen routinemässig angewandt.
Mit Hilfe der PID kann auch ein genetisch «passendes» Kind erzeugt werden, welches dann für ein erkranktes Geschwister als Zell- oder Gewebespender zur Verfügung steht.
Ethische Probleme
Die PID ist ethisch fragwürdig. Es handelt sich um ein selektives Verfahren, nur Embryonen, die die gesuchten Abweichungen oder Schäden nicht aufweisen, werden implantiert. Bei welchen Erkrankungen eine PID zum Einsatz kommen soll, ist nicht geklärt. Eine Eingrenzung auf «schwere» Krankheiten ist nicht haltbar, das hat die internationale Praxis gezeigt. Die PID wird inzwischen für alle testbaren genetischen Abweichungen angeboten.
Die PID kann zu einer Entsolidarisierung mit Behinderten oder Kranken führen, da der Eindruck entsteht, dass bestimmte Krankheiten oder Behinderungen vermeidbar seien. Vermieden wird allerdings nicht die Krankheit, sondern der Embryo als Träger dieser Krankheit wird verhindert.
Die PID ist keine Alternative zur pränatalen Diagnostik. Die PID gilt immer noch als experimentielles Verfahren, bei dem es in etwa 30 Prozent der Fälle zu Fehlern kommt. Daher wird nach dem Eintreten einer Schwangerschaft nach eine Pränatale Diagnostik angeraten, um das Ergebnis abzusichern.
Es gibt keinen Wertungswiderspruch zwischen dem Recht auf einen straffreien Schwangerschaftsabbruch für Frauen und einer PID. Bei einer Entscheidung für den Abbruch einer Schwangerschaft befindet sich die Frau in einer Konfliktsituation, bei der sie ihre Interessen gegen die Interessen des Embryos abwägen muss und sich in einer Notlage befindet. Bei der PID ist eine Notlage fraglich: es wird nicht auf einen bestehenden Konflikt reagiert, sondern die Situation wird durch ärztliches Handeln erst herbeigeführt.
Durch die PID wird die Indikation für eine künstliche Befruchtung erweitert. Eigentlich fruchtbare Frauen, die auf natürliche Weise schwanger werden könnten, unterziehen sich einer riskanten Hormonstimulation und setzen sich der nicht unproblematischen Prozedur einer künstlichen Befruchtung aus, damit der Gen-Check am Embryo durchgeführt werden kann.
Situation in der Schweiz
Die Präimplantationsdiagnostik ist in der Schweiz zur Zeit noch verboten. Allerdings ist eine Regelung zur Legalisierung der PID in Vorbereitung.
Geltendes Recht
Änderungsvorhaben
Hintergrundinformation

Ob es nun um Forschung an Embryonen geht oder um Stammzellen, um die Transplantation von tierischen Organen auf den Menschen oder um Gentherapie – in vielen Bereichen der Medizin wird das technisch Machbare auch vorangetrieben. Die Ethik und die Frage danach, was wir eigentlich wollen, bleiben nur allzu oft auf der Strecke. Argumentiert wird fast immer mit dem Versprechen, neue Therapien zu finden, um schwer kranken PatientInnen das Leben zu erleichtern. Das Schicksal einzelner Menschen wird dazu missbraucht, um zu bestimmen, was für uns als Gesellschaft der gangbare Weg sein soll.
Im Fall der Fortpflanzungsmedizin benutzen BefürworterInnen den unerfüllten Kinderwunsch betroffener Paare als Türöffner, um in ethisch umstrittene Bereiche wie die Präimplantationsdiagnostik (PID) vorzudringen. Mit Hilfe der PID sollen Embryonen vor der Einpflanzung nach gewissen Qualitätskriterien selektioniert werden. Das Fortpflanzungsmedizingesetz, das erst seit 2001 in Kraft ist, sowie der entsprechende Verfassungsartikel verbieten in der Schweiz die Embryo-Selektion. Dieses Verbot war bei der damaligen Debatte um die Zulassung der Befruchtung im Reagenzglas (In-Vitro-Fertilisation, IVF) ein gewichtiges Argument, um für Gesetz und Verfassungsartikel die Zustimmung zu erhalten.
Kaum aber war das Gesetz in Kraft, wurde immer wieder versucht, das Verbot zu lockern. Ende 2005 hiess das Parlament eine Motion gut, die genau dies fordert. Das Parlament beauftragte den Bundesrat, das Selektions-Verbot aufzuheben und eine Regelung auszuarbeiten, welche die ethisch äusserst umstrittene Diagnostik in der Schweiz möglich machen soll. Liegt die neue Regelung vor, ist nochmals das Parlament gefragt, der Embryo-Selektion grünes Licht zu geben.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie wird in jedem Fall versuchen, dies zu verhindern. Die Herausgabe der vorliegenden Broschüre ist ein erster Schritt, um die kritische Diskussion zu lancieren. Notfalls wird sich der Verein auch mittels Referendum dafür einsetzen, dass wichtige ethische Werte nicht scheibchenweise dem Machbarkeitswahn zum Opfer fallen.