Basler Appell lehnt die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab.

Seit Februar 2009 hat der Bundesrat das umstrittene Verfahren in die Vernehmlassung geschickt. Bisher ist der Gen-Check am Embryo in der Schweiz verboten. Nach den Vorstellungen des Bundesrates soll das Verfahren streng geregelt zugelassen werden. Die Erfahrungen aus der internationalen Praxis haben jedoch gezeigt, dass eine Eingrenzung der PID nicht möglich ist. Zunehmend wird das Indikationsspektrum für eine PID erweitert, von genetisch bedingtem Brustkrebs bis hin zur Auswahl des Geschlechtes aus «sozialen Gründen».

Die PID ist ein selektives Verfahren, das eine Entsolidarisierung mit behinderten oder kranken Menschen zur Folge haben kann.

Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt die Zulassung der PID strikt ab. Wir haben dafür gute Argumente, die sich in der aktuellen Vernehmlassungsantwort finden. In Kürze wird auch eine französische Version vorliegen.

Vernehmlassungsantwort (d)

Vernehmlassungsantwort (f)